Bezirksamt verbietet Wahlkampf in sog. „Begegnungszone“

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg verbietet per se Wahlkampf-Infostände in der „Begegnungszone Maaßenstraße“, wie kürzlich nach einer entsprechenden Antragstellung seitens der Freien Demokraten Schöneberg bekannt wurde. Dies widerspricht Sinn und Zweck einer Begegnungszone und ist nach Auffassung der FDP Schöneberg nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Bild: CC BY-SA 4.0 Fridolin Freudenfett

Mehr Infos in unserer heutigen Pressemitteilung: https://schoeneberg.staging.fdp-berlin.de/wp-content/uploads/sites/7/2022/03/170918_fdp_schoeneberg_pm_maassenstrasse_wahlkampf-1.pdf