Vorratsdatenspeicherung ist ein erheblicher Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und in den Schutz der Persönlichkeitsrechte

Am 28. Dezember 2015 hat unser Ortsverbandsmitglied und Rechtsanwalt André Byrla Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 erhoben. Das Gesetz, mit dem die Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsverkehrsdaten in Deutschland wiedereingeführt wurde,trat einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt am 18. Dezember 2015 in Kraft. Es legt den Telekommunikationsdienstleistern eine Speicherpflicht für Verbindungsdaten von 10 Wochen und Standortdaten von 4 Wochen auf. Das Gesetz ermöglicht den Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden der Länder im Rahmen ihrer Aufgaben auf diese anlasslos gespeicherten Telekommunikationsdaten zugreifen zu können.

Rechtsanwalt Byrla, vertritt in dem Verfahren neben Privatpersonen auch Ärzte und Rechtsanwälte, die zudem in der Speicherung der Telekommunikationsdaten eine Gefährdung für das Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten und Mandanten sehen. Byrla bekräftigt: „Ohne Frage hat die Vorratsdatenspeicherung Auswirkungen auf die Berufsausübung von Ärzten und Strafverteidigern, für die Verschwiegenheit ein zentrales Element der Vertrauensbeziehung zwischen den Patienten bzw. Mandanten und den Berufsträgern darstellt, aber auch für Journalisten, die auf den Schutz ihrer Quellen angewiesen sind.“